Objekt-ID: 05398
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Nebeneinander liegende Baugrundstücke in sonniger Lage
Beschreibung:
In einer sonnigen Lage von St. Ulrich mit schönem Blick auf die umliegende Bergwelt befinden sich diese beiden nebeneinander liegenden, unbebauten Grundstücke.
Die Grundstücke haben 892 m² bzw. 950 m² Fläche, also insgesamt 1.842 m² und werden zusammen verkauft. Nach ersten Erhebungen beim Bauamt ist von einer maximalen Baumassendichte von 1,5 auszugehen. Es handelt sich um die Widmung Wohngebiet. Da sich ein Grundstück teilweise in der gelben Zone befindet, ist ein Bebauungsplan bei der Gemeinde zu beantragen.
Je nachdem wie die zukünftige Bebauung aussehen soll, spricht vermutlich seitens der Gemeinde nichts dagegen diese Grundstücke zusammenlegen und die Gesamtfläche dann auf drei Grundstücke neu parzellieren.
Short Cuts: St. Ulrich am Pillersee, gesamte Grundstücksfläche 1.842 m², Grundstück 1 - 892 m², Grundstück 2 - 950 m², max. BMD 1,5, sonnig, Widmung Wohngebiet, unbebaut, Kaufpreis € 1.749.900,-, HWB* Nach Aufklärung über die ab 01.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht eines Energieausweises, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung wurde uns dieser vom Eigentümer bzw. Verkäufer noch nicht vorgelegt.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Grundstücke haben 892 m² bzw. 950 m² Fläche, also insgesamt 1.842 m² und werden zusammen verkauft. Nach ersten Erhebungen beim Bauamt ist von einer maximalen Baumassendichte von 1,5 auszugehen. Es handelt sich um die Widmung Wohngebiet. Da sich ein Grundstück teilweise in der gelben Zone befindet, ist ein Bebauungsplan bei der Gemeinde zu beantragen.
Je nachdem wie die zukünftige Bebauung aussehen soll, spricht vermutlich seitens der Gemeinde nichts dagegen diese Grundstücke zusammenlegen und die Gesamtfläche dann auf drei Grundstücke neu parzellieren.
Short Cuts: St. Ulrich am Pillersee, gesamte Grundstücksfläche 1.842 m², Grundstück 1 - 892 m², Grundstück 2 - 950 m², max. BMD 1,5, sonnig, Widmung Wohngebiet, unbebaut, Kaufpreis € 1.749.900,-, HWB* Nach Aufklärung über die ab 01.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht eines Energieausweises, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung wurde uns dieser vom Eigentümer bzw. Verkäufer noch nicht vorgelegt.
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